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   BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 147/99   

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https://dejure.org/1999,3069
BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 147/99 (https://dejure.org/1999,3069)
BAG, Entscheidung vom 18.11.1999 - 2 AZR 147/99 (https://dejure.org/1999,3069)
BAG, Entscheidung vom 18. November 1999 - 2 AZR 147/99 (https://dejure.org/1999,3069)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVG § 4 Abs. 4; BRTV-Bau § 12 Ziff. 1.2
    Klageverzicht - Kündigungsfrist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Kann Arbeitnehmer auf Kündigungseinwendung verzichten?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 4 Abs. 4; BRTV-Bau § 12 Ziff. 1.2
    Unwirksamer Verzicht auf Einhaltung der tariflichen Kündigungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 605
  • BB 2000, 728 (Ls.)
  • DB 2000, 832
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Niedersachsen, 26.01.1999 - 13 Sa 1572/98
    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 147/99
    Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 13 Sa 1572/98 -.

    2 AZR 147/99 13 Sa 1572/98 Niedersachsen.

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 26. Januar 1999 - 13 Sa 1572/98 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.

  • BAG, 03.05.1979 - 2 AZR 679/77

    Ausgleichsquittung - Kündigungsschutzklage - Aufhebungsvertrag - Vergleich -

    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 147/99
    Soweit die Revisionsangriffe sich gegen die Auslegung des Landesarbeitsgerichts wenden, es liege schon kein Verzicht auf die Einhaltung der tariflichen Kündigungsfrist vor, braucht dem - die Rechtsprechung (vgl. u.a. Senatsurteil vom 3. Mai 1979 - 2 AZR 679/77 - BAGE 32, 6 = AP Nr. 6 zu § 4 KSchG 1969) verlangt für einen derartigen Klageverzichtsvertrag eine eindeutige, zweifelsfreie Regelung - nicht weiter nachgegangen zu werden.
  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 702/93

    Gestattung abweichender Vereinbarungen durch Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 147/99
    Umstritten könnte insofern allenfalls sein, ob § 4 Abs. 4 Satz 1 TVG auch einen sog. Tatsachenvergleich - wenn in der Abmachung der Parteien überhaupt ein Vergleich zu sehen wäre - verbietet, was von der höchstrichterlichen Rechtsprechung verneint wird (vgl. etwa BAG Urteile vom 30. November 1994 - 5 AZR 702/93 - AP Nr. 16 zu § 4 TVG und vom 5. November 1997 - 4 AZR 622/95 - AP Nr. 17, aaO).
  • BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 622/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung

    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 147/99
    Umstritten könnte insofern allenfalls sein, ob § 4 Abs. 4 Satz 1 TVG auch einen sog. Tatsachenvergleich - wenn in der Abmachung der Parteien überhaupt ein Vergleich zu sehen wäre - verbietet, was von der höchstrichterlichen Rechtsprechung verneint wird (vgl. etwa BAG Urteile vom 30. November 1994 - 5 AZR 702/93 - AP Nr. 16 zu § 4 TVG und vom 5. November 1997 - 4 AZR 622/95 - AP Nr. 17, aaO).
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